1. Auf die Beschwerde des Beteiligten Ziffer 5 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Lörrach vom 18.12.2023, Az.
Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten Ziffer 5 wird zurückgewiesen.
2. Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen, außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
I.
Gegenstand des Verfahrens sind zwei gegenläufige Erbscheinsanträge der Beteiligten Ziffer 4 und des Beteiligten Ziffer 5.
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