1. Auf die Berufung des Beklagten werden das Endurteil des Landgerichts München I vom 25.11.2021, Az.
2. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten seiner Wiedereinsetzung.
4. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten um Vertragsstrafenansprüche.
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