OLG München - Urteil vom 18.12.2024
7 U 9239/21
Normen:
GV § 16 Nr. 1 Abs. 2, Nr. 5; BGB § 138 Abs. 1; GWB § 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 25.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 4642/19

Zulässigkeit der Vereinbarung von Wettbewerbsverboten für Gesellschafter einer GmbH in der Satzung einer Gesellschaft; Sittenwidrigkeit des Wettbewerbsverbots und der Vertragsstrafenabrede; Darlegungs- und Beweislast für eine Kenntnis von der Konkurrenztätigkeit und deren Duldung durch den alleinigen Mitgesellschafter

OLG München, Urteil vom 18.12.2024 - Aktenzeichen 7 U 9239/21

DRsp Nr. 2025/1939

Zulässigkeit der Vereinbarung von Wettbewerbsverboten für Gesellschafter einer GmbH in der Satzung einer Gesellschaft; Sittenwidrigkeit des Wettbewerbsverbots und der Vertragsstrafenabrede; Darlegungs- und Beweislast für eine Kenntnis von der Konkurrenztätigkeit und deren Duldung durch den alleinigen Mitgesellschafter

Tenor

1. Auf die Berufung des Beklagten werden das Endurteil des Landgerichts München I vom 25.11.2021, Az. 5 O 4642/19, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten seiner Wiedereinsetzung.

4. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

5. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GV § 16 Nr. 1 Abs. 2, Nr. 5; BGB § 138 Abs. 1; GWB § 1;

Entscheidungsgründe

A.

Die Parteien streiten um Vertragsstrafenansprüche.