Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Antragsteller begehren die Aufhebung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 2016 bis 2018 vom 17.09.2020.
Die Antragsteller wurden in den Jahren 2016 bis 2018 (Streitjahre) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einer Grundstücksgemeinschaft, an der die Antragstellerin beteiligt ist.
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