1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden vom 26.09.2018, Aktenzeichen:
2. Der Rechtsstreit wird hinsichtlich des Anspruch auf Herausgabe der Patientenakte abgetrennt und insoweit an das zuständige Amtsgericht Weiden verwiesen.
3. Hinsichtlich des Anspruchs auf Entschädigung nach § 15 AGG ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben..
4. Die Klägerin trägt 1/8, der Beklagte 7/8 der Kosten des Beschwerdeverfahrens.
5. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.500,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Herausgabe einer Patientenakte und um Entschädigung nach § 15 AGG.
Zwischen der Klägerin und der AB Gemeinnützige GmbH (künftig GmbH) besteht ein Arbeitsverhältnis. Die Klägerin war zugleich Patientin der GmbH. Die GmbH ist eine unmittelbare Tochtergesellschaft des Beklagten.
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