I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob Rechtsanwälte mit dem der Berufsbezeichnung "Rechtsanwälte" angefügten Zusatz "... und Steuerberatung" in das Partnerschaftsregister eingetragen werden können.
1. Die Beschwerdeführer sind Rechtsanwälte und ihre Partnerschaft ist mit dem Namen "J. - K. & Partner Rechtsanwälte" in das Partnerschaftsregister eingetragen. Sie haben die Eintragung der Änderung des Namens in "J. - K. & Partner Rechtsanwälte und Steuerberatung" beantragt.
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