Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 21.01.2020 - Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe tariflicher Zuschläge für geleistete Nachtschichtarbeit.
1. 2. 1. 2.|
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