Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 30. Juli 2018 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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