I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. März 2023,
II. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch auf eine weitere Teilzulassung des Klägers.
1. 2.|
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