LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.05.2025
17 SLa 247/24
Normen:
ZPO § 524 Abs. 2 S. 2; ZPO § 233; TVG § 4 Abs. 5; MTV § 9 Nr. 5b;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 05.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 4015/23

Zum Anspruch auf Bezahlung weiterer Mehrflugstundenvergütung; Anorderungen an die Zulässigkeit der Anschlussberufung; Auswirkung des Abschlusses mehrerer Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften; Zustandekommen einer Bezugnahmeklausel als vertragliche Regelung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.05.2025 - Aktenzeichen 17 SLa 247/24

DRsp Nr. 2025/13006

Zum Anspruch auf Bezahlung weiterer Mehrflugstundenvergütung; Anorderungen an die Zulässigkeit der Anschlussberufung; Auswirkung des Abschlusses mehrerer Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften; Zustandekommen einer Bezugnahmeklausel als vertragliche Regelung

Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf Tarifverträge ist unwirksam, wenn keine Kollisionsregelung für den Fall besteht, dass unterschiedliche Tarifwerke abgeschlossen werden. Das führt insoweit zur Teilunwirksamkeit der Klausel und damit zum Wegfall der vereinbarten Dynamik.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2023 - 10 Ca 4015/23 - wie folgt abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 524 Abs. 2 S. 2; ZPO § 233; TVG § 4 Abs. 5; MTV § 9 Nr. 5b;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Anspruch auf Bezahlung von weiterer Mehrflugstundenvergütung für den Zeitraum von Februar 2017 bis November 2019.