LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 06.11.2024
L 2 BA 37/22
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1, 2;
Vorinstanzen:
SG Braunschweig, vom 28.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 63 BA 55/20

Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.11.2024 - Aktenzeichen L 2 BA 37/22

DRsp Nr. 2025/2477

Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit

Für die Feststellung des rechtlich maßgeblichen Arbeitgebers eines Beschäftigungsverhältnisses können schriftliche Unterlagen wie insbesondere Abrechnungen nur dann maßgebliche Relevanz erlangen, wenn diese auf ernstlich gewollten geschäftlichen Vereinbarungen beruhen und nicht zu Täuschungszwecken wie namentlich im Sinne eines sog. "Etikettenschwindels" erstellt worden sind.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1, 2;

Tatbestand