FG Münster - Urteil vom 10.03.2017
4 K 3238/16 F
Normen:
FGO § 100 Abs. 1 S. 1;

Zuordnung von Darlehensforderungen eines Kommanditisten gegenüber einer Kapitalgesellschaft zu dessen notwendigem Sonderbetriebsvermögen; Bestimmung des Zeitpunkts einer Teilwertabschreibung der Forderungen aufgrund wirtschaftlicher Erfolglosigkeit der darlehensempfangenden Kapitalgesellschaft

FG Münster, Urteil vom 10.03.2017 - Aktenzeichen 4 K 3238/16 F

DRsp Nr. 2024/14473

Zuordnung von Darlehensforderungen eines Kommanditisten gegenüber einer Kapitalgesellschaft zu dessen notwendigem Sonderbetriebsvermögen; Bestimmung des Zeitpunkts einer Teilwertabschreibung der Forderungen aufgrund wirtschaftlicher Erfolglosigkeit der darlehensempfangenden Kapitalgesellschaft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Normenkette:

FGO § 100 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten - nunmehr für das Jahr 2012 - darüber, ob Darlehensforderungen, die einem Kommanditisten gegenüber einer Kapitalgesellschaft, an der er lediglich mittelbar beteiligt ist, zustehen, zu dessen notwendigem Sonderbetriebsvermögen gehören. Bejahendenfalls wäre über den Zeitpunkt einer Teilwertabschreibung der Forderungen aufgrund wirtschaftlicher Erfolglosigkeit der darlehensempfangenden Kapitalgesellschaft zu befinden.

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