Zuordnung von Kapitalerträgen zu Vermietungseinkünften
FG Niedersachsen, vom 19.12.1997 - Aktenzeichen VII 308/96
DRsp Nr. 2001/3124
Zuordnung von Kapitalerträgen zu Vermietungseinkünften
Werden Darlehensmittel, die zur Finanzierung eines Mietwohnungsbaus aufgenommen und zur Vermeidung von Bereitstellungszinsen bereits vor Baubeginn abgerufen worden sind, zunächst als Festgeld angelegt, sind die sich hieraus ergebenden Kapitalerträge bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.
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