BFH - Urteil vom 26.03.2026
V R 46/25 (XI R 10/20)
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 11; UStG § 3a Abs. 1; UStG § 3a Abs. 2; UStG § 3a Abs. 5; UStG § 14c Abs. 1; EGRL 112/2006 Art. 28; EGRL 112/2006 Art. 44; EGRL 112/2006 Art. 203; EUV 282/2011 Art. 9a; EUV 282/2011 Art. 18; EUV 282/2011 Art. 19;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 25.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 111/18

Zur Besteuerung von Umsätzen über eine Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014); Einordnung der Appstore-Betreiberin als leistende Unternehmerin bzgl. der an die Erwerber mit den In-App-Käufen ausgeführten sonstigen Leistungen (nicht die Klägerin als Entwicklerin und Betreiberin von Spiele-Apps); Einschaltung der im eigenen Namen auftretenden Appstore-Betreiberin zur Erbringung der sonstigen Leistung der Klägerin für fremde Rechnung; Keine steuerbaren Umätze der Klägerin im Inland

BFH, Urteil vom 26.03.2026 - Aktenzeichen V R 46/25 (XI R 10/20)

DRsp Nr. 2026/6464

Zur Besteuerung von Umsätzen über eine Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014); Einordnung der Appstore-Betreiberin als leistende Unternehmerin bzgl. der an die Erwerber mit den In-App-Käufen ausgeführten sonstigen Leistungen (nicht die Klägerin als Entwicklerin und Betreiberin von Spiele-Apps); Einschaltung der im eigenen Namen auftretenden Appstore-Betreiberin zur Erbringung der sonstigen Leistung der Klägerin für fremde Rechnung; Keine steuerbaren Umätze der Klägerin im Inland

1. Zur Anwendung von § 3 Abs. 11 UStG und zu dem sich dabei ergebenden Leistungsort vor Inkrafttreten des § 3a Abs. 5 UStG i.d.F. ab 01.01.2015 (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Xyrality vom 09.10.2025 - C-101/24, EU:C:2025:764). 2. § 14c Abs. 1 UStG begründet bei einer Rechnungserteilung an Endverbraucher keine Steuerschuld (Änderung der Rechtsprechung).

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 25.02.2020 - 6 K 111/18 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Hamburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 11; UStG § 3a Abs. 1; UStG § 3a Abs. 2; UStG § 3a Abs. 5; UStG § 14c Abs. 1; EGRL 112/2006 Art. 28; EGRL 112/2006 Art. 44; EGRL 112/2006 Art. 203; EUV 282/2011 Art. 9a; EUV 282/2011 Art. 18; EUV 282/2011 Art. 19;

Gründe