Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 25.02.2020 - 6 K 111/18 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Hamburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
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