Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 11. Juli 2023 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Auslagen im Vor-, Klage- und Berufungsverfahren zu erstatten. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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