I. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 31.08.2022,
II. Die Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung vom 28.03.2022 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Erhebung von Auslagen für die Übersendung von Akten auf CD im Rahmen einer auf Antrag gewährten Akteneinsicht.
In dem beim Sozialgericht Bayreuth (SG) geführten Klageverfahren
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