I.
Streitig ist, ob ein bestandskräftiger Steuerbescheid geändert werden kann.
Der Kläger (Kl) ist von Beruf Kellner. Daneben ist er auch Außendienstmitarbeiter der ... ... - Versicherung. Da er zunächst keine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1998 abgab, schätzte der Beklagte (Finanzamt -FA-) die Besteuerungsgrundlagen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 5.000 DM und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: 12.000 DM) und setzte die Einkommensteuer 1998 mit Bescheid vom 11.8.2001 auf 464 DM fest.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|