Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Zurechnung eines negativen Einkommens aus einer Familienstiftung mit Sitz in … nach § 15 AStG.
Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften.
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