FG Niedersachsen - Urteil vom 18.09.2024
3 K 22206/21
Normen:
EStG § 16 Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2025, 370

Zurechnung eines veräußerten Miteigentumsanteils an zwei landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen dem Betriebsvermögen

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.09.2024 - Aktenzeichen 3 K 22206/21

DRsp Nr. 2024/14339

Zurechnung eines veräußerten Miteigentumsanteils an zwei landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen dem Betriebsvermögen

Bei der Übertragung oder Überführung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers bei Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft vor dem 17. Dezember 2020 gehen die Miteigentumsanteile an den betreffenden Grundstücken notwendig in das Privatvermögen über, sofern nicht eine Eigenbewirtschaftung durch den übernehmenden Mitunternehmer sich anschließt (entgegen BMF-Schreiben vom 17.05.2022, Rn. 14 f.).

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob ein veräußerter Miteigentumsanteil an zwei land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist.

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gewerbebetrieb und aus Vermietung und Verpachtung. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung.