FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.10.2024
3 K 41/17
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1, 2;
Fundstellen:
ZEV 2025, 140

Zurechnung und Versteuerung des Vermögens eines Trusts mit Sitz auf Guernsey dem Nachlass der Mutter eines Steuerpflichtigen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.10.2024 - Aktenzeichen 3 K 41/17

DRsp Nr. 2024/15684

Zurechnung und Versteuerung des Vermögens eines Trusts mit Sitz auf Guernsey dem Nachlass der Mutter eines Steuerpflichtigen

Ist ein anglo-amerikanischer Trust nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften (hier: Recht von Guernsey) wirksam gegründet worden und hat der Errichter sich keine Herrschaftsbefugnisse vorbehalten, aufgrund derer er über das im Trust befindliche Vermögen tatsächlich weiterhin frei verfügen kann, ist die im Trust befindliche Vermögensmasse rechtlich als selbstständig (intransparent) anzusehen und fällt bei dem Tod des Errichters nicht in dessen Nachlass. Erbschaftsteuer ist insoweit nicht zu erheben.

Tenor

Der Änderungsbescheid vom 8. Juli 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 2017 wird dahingehend geändert, dass bei der Berechnung der Erbschaftsteuer über den Erwerb des Klägers aufgrund des Ablebens von Frau M das im C-Trust befindliche Vermögen nicht berücksichtigt wird. Die konkrete Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.