1. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim - Zweigstelle Registergericht - vom 30.04.2025, Az. VR ...., wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Geschäftswert der Beschwerdeinstanz wird auf 1.000 EUR festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|