1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11. Oktober 2024 wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligte, eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 €, ist seit dem Jahr 2014 in Abteilung B des Handelsregisters des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand ist auf die Errichtung, den Erwerb und den Betrieb von stationären Pflegeeinrichtungen, Seniorenresidenzen und Behindertenwohnheimen gerichtet. 5ie unterhält mehrere selbständige Teilbetriebe, die jeweils in Anmietung und Betrieb von Seniorenzentren und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Seniorenzentren bestehen.
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