OVG Bremen - Beschluss vom 01.12.2025
1 S 279/25
Normen:
BÄO § 3 Abs. 3a S. 2; GKG § 52 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 25.09.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 998/23

Zurückweisung der Beschwerde gegen Streitwertbeschluss;

OVG Bremen, Beschluss vom 01.12.2025 - Aktenzeichen 1 S 279/25

DRsp Nr. 2025/14765

Zurückweisung der Beschwerde gegen Streitwertbeschluss;

Zum Streitwert, wenn das Begehren auf eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 3 Abs. 3a Satz 2 BÄO gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer - vom 25. September 2025 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BÄO § 3 Abs. 3a S. 2; GKG § 52 Abs. 1;

Gründe

I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 25.09.2025, mit dem die 5. Kammer für das Klageverfahren 5 K 998/23 gemäß § 52 Abs. 1 GKG einen Streitwert von 30.000,00 Euro festgesetzt hat, bleibt ohne Erfolg.