Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.07.2023 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrensmit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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