BVerwG - Beschluss vom 05.02.2025
8 KSt 2.24 (8 KSt 3.23, 8 B 55.23)
Normen:
GKG Anl. 2 zu § 34 Abs. 1 S. 3;

Zurückweisung der Erinnerung

BVerwG, Beschluss vom 05.02.2025 - Aktenzeichen 8 KSt 2.24 (8 KSt 3.23, 8 B 55.23)

DRsp Nr. 2025/2921

Zurückweisung der Erinnerung

Tenor

Die Erinnerung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG Anl. 2 zu § 34 Abs. 1 S. 3;

Gründe

Gegenstand dieses Verfahrens sind Einwendungen der Klägerin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht gegen sie unter dem Kassenzeichen XXX geltend gemachten Gerichtskosten für das von ihr unter dem Aktenzeichen - 8 B 55.23 - betriebene Beschwerdeverfahren.