Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 2. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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Die Klägerin begehrt höheres Elterngeld für die Betreuung ihrer jüngeren Tochter durch Verkürzung des Bemessungszeitraums um zwei Monate, in denen sie aufgrund der COVID-19-Pandemie ein geringeres Einkommen hatte.
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