Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Versagung erhöhter Absetzungsmöglichkeiten gemäß § 7h EStG.
1. Gemäß § 7h Abs. 2 EStG kann ein Steuerpflichtiger erhöhte Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nur in Anspruch nehmen, wenn er durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachweist, dass die geltend gemachten Kosten für Maßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen entstanden sind (§§ 142 Abs. 1 Satz 1, 165 Abs. 3 BauGB).
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