1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Zwangsgeldandrohung und -festsetzung der Antragsgegnerin mit Bescheid vom 15.03.2023 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
3. Der Geschäftswert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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