Die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Senats vom 24.06.2024 wird zurückgewiesen.
I.
Der Senat hat mit Beschluss vom 24.06.2024 festgestellt, dass die beim Landgericht Berlin II, Kammer für Handelssachen, unter dem Geschäftszeichen
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