KG - Beschluss vom 05.09.2024
2 AktG 1/24
Normen:
AktG § 319; AktG § 247;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2024, 625
ZIP 2024, 2210
WM 2024, 2018
ZIP 2024, 2637
Vorinstanzen:
LG Berlin II, vom 24.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 104 O 29/24

Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung in einem Freigabeverfahren im Zusammenhang mit der Übertragung von Geschäftsanteilen

KG, Beschluss vom 05.09.2024 - Aktenzeichen 2 AktG 1/24

DRsp Nr. 2024/12759

Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung in einem Freigabeverfahren im Zusammenhang mit der Übertragung von Geschäftsanteilen

Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung in einem Freigabeverfahren

Tenor

Die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Senats vom 24.06.2024 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

AktG § 319; AktG § 247;

Gründe

I.

Der Senat hat mit Beschluss vom 24.06.2024 festgestellt, dass die beim Landgericht Berlin II, Kammer für Handelssachen, unter dem Geschäftszeichen 104 O 29/24 erhobene Anfechtungsklage der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 11. März 2024 über die Übertragung der Geschäftsanteile ihrer übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre), auf die K. GmbH, Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg zu HRB ... B, geschäftsansässig, B. D., 1... Berlin der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der Antragstellerin nicht entgegen steht.