1. Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Frist zur Begründung der Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11.12.2023, Aktenzeichen
3. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 49.780,00 € festgesetzt.
I.
Der Beklagte wurde durch Urteil des Landgerichts München I vom 11.12.2023, dem vorherigen Prozessvertreter des Beklagten zugestellt am 13.12.2023, Az.:
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