LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 04.12.2024
L 10 KR 540/24
Normen:
SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
SG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 1555/22

Zurückweisung eines Rentenberaters als Prozessbevollmächtigten in einem Verfahren wegen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung höheren Krankengeldes

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.12.2024 - Aktenzeichen L 10 KR 540/24

DRsp Nr. 2024/15373

Zurückweisung eines Rentenberaters als Prozessbevollmächtigten in einem Verfahren wegen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung höheren Krankengeldes

Tenor

Der Rentenberater ... wird als Bevollmächtigter des Klägers im Verfahren L 10 KR 540/24 zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 3;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt von der beklagten Krankenkasse die Zahlung höheren Krankengeldes in den Zeiträumen vom 21.03.2011 bis 19.10.2011 sowie vom 24.10.2011 bis 03.07.2012 unter Berücksichtigung eines durch ihn angegebenen (weiteren) Verdienstes i.H.v. 2.800 € brutto monatlich aus einem streitigen Beschäftigungsverhältnis mit der Firma P..