Die Klägerin wendet sich als Gesamtrechtsnachfolgerin der A GmbH & Co. KG gegen die Festsetzung von Zusatzzoll auf Einfuhren von Stahlprofilen aus der Volksrepublik China.
Die Klägerin, vormals firmierend unter B Verwaltungs GmbH und seinerzeit persönlich haftende Gesellschafterin der zwischenzeitlich aufgelösten A GmbH & Co. KG, übernahm im Dezember 2021 den Kommanditanteil der einzigen Kommanditistin der A GmbH & Co. KG, der C Holding GmbH.
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