VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 20.01.2025
12 S 1666/24
Normen:
InsO § 14 Abs. 1; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
ZInsO 2025, 573
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 30.09.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 3610/24

Zuschussgewährung zu den Betriebsausgaben; Darlegung einer erheblichen Liquiditätslücke; Glaubhaftmachen der drohenden Insolvenz durch eine eidesstattliche Versicherung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2025 - Aktenzeichen 12 S 1666/24

DRsp Nr. 2025/1325

Zuschussgewährung zu den Betriebsausgaben; Darlegung einer erheblichen Liquiditätslücke; Glaubhaftmachen der drohenden Insolvenz durch eine eidesstattliche Versicherung

1. Zur Darlegung einer erheblichen Liquiditätslücke, welche die Zahlungsunfähigkeit belegt, ist im Rahmen des auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteten Verfahrens grundsätzlich eine Gegenüberstellung der verfügbaren Zahlungsmittel (einschließlich solcher aus Krediten) und der innerhalb von drei Wochen flüssig zu machenden Aktiva einerseits und der fälligen und eingeforderten, mithin nicht gestundeten Verbindlichkeiten sowie der in den nächsten drei Wochen fällig werdenden und eingeforderten Verbindlichkeiten andererseits anzugeben. 2. Die Feststellung einer Zahlungseinstellung - und in der Folge der Zahlungsunfähigkeit - kann aber auch mit Hilfe von Indiztatsachen getroffen werden.