1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 11.09.2025, Az.:
1.1 Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Vorlage der folgenden Originalfrachtbriefe an die Klägerin zu zahlen:
a)CMR-Frachtbrief Nr. XXX: 2.000,-- €
b)CMR-Frachtbrief Nr. XXX: 2.000,-- €
c)CMR-Frachtbrief Nr. XXX: 2.020,-- €
d)CMR-Frachtbrief Nr. XXX: 2.020,-- €
1.2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das in Ziff. 1. bezeichnete Urteil zurückgewiesen.
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