Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 24.07.2023 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit der Klägerin von 39 Stunden auf 30 Stunden.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|