Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 6. Juni 2012 -
"Im Übrigen wird der 2. Änderungsbescheid des Beklagten vom 17. Januar 2012 aufgehoben."
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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