Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16.5.2023 (
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Streithilfe.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die von der Beklagten betriebene Zwangsvollstreckung aus der im Tatbestand des angefochtenen Urteils näher bezeichneten Urkunde.
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