1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragsteller sind seit 2007 je zur Hälfte Miteigentümer einer Eigentumswohnung, welche sich auf dem Zweifamilienhausgrundstück a Straße 1 in Stadt A befindet. Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt XXX m2. Der Bodenrichtwert des Bodenrichtwertgrundstücks auf den 1. Januar 2022 in der maßgeblichen Bodenrichtwertzone beträgt 1.100 €/m2.
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