Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16.05.2025 -
Die Vollziehung des angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheids vom 29.01.2025 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung ausgesetzt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
I.
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