Das Zwischenverfahren über den Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. Februar 2026 - - wird hinsichtlich der Sach- und der Kostenentscheidung für unwirksam erklärt und bezüglich der Streitwertfestsetzung aufgehoben.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
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