Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 28.05.2025, Az.
I.
Mit notarieller Anmeldung vom 05.03.2025 wurde die Eintragung der seit dem 01.01.2024 bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts "... (eGbR 01)" mit Sitz in ... (Ort 01) zur Eintragung in das Gesellschaftsregister angemeldet. Die Geschäftsadresse wurde in der Anmeldung mit ... (Adresse 01) in ... (Ort 01) angegeben. Als Gesellschafter wurden eine natürliche Person und eine rumänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung angemeldet. Der Unternehmensgegenstand sind handwerkliche Dienstleistungen im Bereich Elektroinstallationen.
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