05/2025 - Umsatzsteuer
Einmal Vorsteuer, immer Vorsteuer – oder? So mag man denken, aber das Umsatzsteuerrecht bringt eine Besonderheit mit sich: § 15a UStG. Ändern sich die Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgeblich waren, innerhalb des Berichtigungszeitraums, muss der Vorsteuerabzug rückwirkend korrigiert werden. Was auf den ersten Blick nachteilig erscheint, können Sie in der steuerlichen Beratung aber auch als Vorteil nutzen. Wie Sie das machen, zeigt der folgende Beitrag.