08/2024 - Lohnbuchhaltung
Das BSG hat kürzlich ein Urteil veröffentlicht, das viel Aufsehen erregt hat (Urt. v. 23.04.2024 – B 12 BA 3/22 R). Im Streitfall ging es um die Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen, die wegen einer zu späten Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 EStG festgesetzt worden waren. Werden Sachzuwendungen erst im Rahmen einer in den Folgejahren durchgeführten Lohnsteuer-Außenprüfung pauschaliert, führt das zur Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen, so das Gericht. Wir zeigen, welche Zuwendungen von § 40 Abs. 2 EStG erfasst sind.