09/2024 - Lohnbuchhaltung
Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass Beschäftigte Aufwendungen steuermindernd geltend machen, obwohl sie hierfür steuerfreie Erstattungen ihrer Arbeitgeber erhalten haben. Die Finanzämter erfahren zumeist erst im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen von steuerfreien Arbeitgebererstattungen, weil die Arbeitgeber ihnen solche Erstattungen nur teilweise übermitteln. Wir zeigen, welche Regeln einzuhalten sind, um Nachforderungen zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.