11/2024 - Einkommensteuer
Die energetische Sanierung von Immobilien wird immer wichtiger – zumindest für Mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten und gleichzeitig energieeffiziente Objekte vermieten möchten. Während wir bisher den Fokus auf die steuerliche Förderung solcher Maßnahmen gerichtet haben, klären wir diesmal, wie die Kosten entsprechender Arbeiten bei vermieteten Immobilien einzuordnen sind. Liegen weder Anschaffungs- noch Herstellungskosten vor, handelt es sich um sofort abziehbare Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Dabei ist auch § 82b EStDV, der eine Verteilung auf bis zu fünf Jahre ermöglicht, zu beachten.