06/2025 - Lohnbuchhaltung
Die Handygestellung ist eine der letzten Möglichkeiten, einem Arbeitnehmer durch eine echte Entgeltumwandlung mehr „Netto vom Brutto“ zu verschaffen. Was aber viele nicht wissen: Nicht nur die Handygestellung ist begünstigt, sondern auch die Gestellung von iPads und der beliebten Smartwatches. Dabei ist es egal, ob der Arbeitgeber die Geräte von Dritten erwirbt oder ob er z.B. ein Smartphone von seinem Arbeitnehmer kauft und diesem dann direkt wieder überlässt. Das hat 2023 sogar der BFH bestätigt. Wie Ihre Mandanten vorgehen sollten, damit keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, erläutert dieser Beitrag.