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08/2025 - Private Steuern

Unterhalt: So wenden Sie § 33a EStG rechtssicher an

Nach § 33a EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung bestimmter Personen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Die Vorschrift setzt allerdings stets eine Unterstützungsbedürftigkeit der jeweiligen Person voraus. Die „Bedürftigkeit“ ist dabei im Regelfall mit der „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ des zu Unterstützenden gleichzusetzen. Wir geben Ihnen hier einen Praxisleitfaden für die rechtssichere Anwendung der Norm an die Hand.
08/2025 - Kanzleiorganisation und Sonstiges

Verordnung: Wer bei der Arbeit KI-Systeme nutzt, muss jetzt geschult werden!

Die EU hat mit der KI-Verordnung (AI Act) einen Meilenstein in der Technologiegesetzgebung gesetzt. Es handelt sich um die weltweit erste umfassende horizontale Regulierung für Künstliche Intelligenz (KI). Das primäre Ziel dieser Verordnung ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der das Vertrauen in KI-Systeme stärkt, die Grundrechte und die Sicherheit der EU-Bürger schützt und gleichzeitig Innovation und die Entwicklung eines funktionierenden Binnenmarkts für KI-Anwendungen fördert. Sie etabliert harmonisierte Regeln für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von KI-Systemen in der EU. Lesen Sie hier, wie Sie die KI-Verordnung jetzt in der Steuerkanzlei umsetzen.
08/2025 - Private Steuern

Betriebsaufgabe: Was beim Übergang von der EÜR zur Bilanzierung alles hinzuzurechnen ist

Wechselt ein Unternehmer von der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur Bilanzierung, etwa für Zwecke der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (§ 16 Abs. 2 Satz 2 EStG), muss er den sogenannten Übergangsgewinn ermitteln. Die Übergangsgewinnermittlung stellt sicher, dass Einnahmen und Ausgaben nicht unerfasst bleiben oder doppelt erfasst werden. In diesem Beitrag schauen wir uns an, welche Hinzurechnungen beim Übergang von der EÜR zur Bilanzierung erforderlich sind. Wechselt der Unternehmer von der Bilanzierung zur EÜR, gelten diese Grundsätze in umgekehrter Form. In dieser Reihe sind bereits erschienen: Betriebsaufgabe: So ermitteln Sie das (verkürzte) Wirtschaftsjahr richtig Das Ende: So begleiten Sie die Auflösung eines Einzelunternehmens mit EÜR in drei Schritten
08/2025 - Betriebliche Steuern

Privatpersonen: So wenden Sie § 14c UStG zum falschen Steuerausweis richtig an

Nach § 1 UStG unterliegen nur Lieferungen und Leistungen, die von Unternehmern erbracht werden, der Umsatzsteuer. Privatpersonen sind grundsätzlich keine Unternehmer. Stellen sie dennoch eine Rechnung und weisen hierin die Umsatzsteuer aus, gilt eine besondere Steuerschuldnerschaft – nämlich diejenige nach § 14c Abs. 2 UStG. Die unberechtigt ausgewiesene Steuer ist dann ans Finanzamt abzuführen. Lesen Sie hier, was beim „Schutz vor einer Gefährdung des Steueraufkommens“ zu beachten ist.
08/2025 - Lohn- und Gehaltsabrechnung

Erholungs-/Unterstützungsbeihilfe: So können Arbeitgeber ihre Angestellten in guten und in schlechten Zeiten unterstützen

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern „in guten Zeiten“ ein zusätzliches Urlaubsgeld im Rahmen der sogenannten Erholungsbeihilfe zukommen lassen. Diese Sonderzahlung kommt in voller Höhe beim Arbeitnehmer an, weil sie pauschalierungsfähig ist. „In schlechten Zeiten“ können Arbeitgeber demgegenüber Unterstützungsbeihilfen leisten – unter bestimmten Voraussetzungen sogar völlig steuerfrei. Welche Regeln eingehalten werden müssen, damit die Unterstützung nicht zur Steuerfalle wird, lesen Sie hier.
08/2025 - Lohn- und Gehaltsabrechnung

Familien: Diese Möglichkeiten haben Arbeitgeber zur Lohnsteueroptimierung

Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten, ihre Arbeitnehmer mit Kindern finanziell zu unterstützen und zu entlasten. Richtig gemacht, ist die Kostenübernahme dabei vollkommen steuerfrei und der Arbeitgeber hat den vollen Betriebsausgabenabzug. Wie immer gibt es im Bereich der Lohnsteuer aber wichtige gesetzliche Bestimmungen, die zu beachten sind. Wie das richtige Vorgehen funktioniert, damit keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, erläutert dieser Beitrag.
08/2025 - Private Steuern

Video: Wie sich bei Immobilienübertragungen in der Familie Steuern vermeiden lassen

Teilentgeltliche Immobilienübertragungen innerhalb von zehn Jahren können steuerpflichtig sein, selbst wenn das Entgelt unter den ursprünglichen Anschaffungskosten liegt. Das hat der BFH mit Urteil vom 11.03.2025 - IX R 17/24 entschieden. Das Video zeigt, wie sich Steuern sparen lassen, wenn solche Übertragungen sorgfältig geplant werden.