FG Köln - Urteil vom 28.09.1998 (11 K 2089/98)
Die Klägerin wurde (nach vorangegangenem Einspruch) durch Bescheid vom .....1997 zur Körperschaftsteuer für 1994 veranlagt. Im Abrechnungsteil des Bescheides wurden Säumniszuschläge in Höhe von ....,00 DM ausgewiesen, [...]