BFH - Beschluß vom 12.08.1998 (IV B 145/97)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) einen Verfahrensmangel, auf dem das angefochtene Urteil beruhen soll (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung [...]