FG Köln - 18.08.1999 (13 K 1553/95)
Nach Aufdeckung der Unregelmäßigkeiten durch die Außenprüfung (u.a. rechnerische und chronologische Fehler in den Aufzeichnungen, Kassenfehlbetrag), war es allein aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr möglich, hierfür [...]