FG Köln - 28.02.2002 (15 K 4557/99)
Der Ehegatte, bei dem die Fahrzeitverkürzung eingetreten ist, kann die von ihm wirtschaftlich getragenen Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehen. Eine anteilige Kürzung auf 50 % kommt nicht in Betracht. [...]